Fazit / Urteil
Das Verstecken von Flüchtlingen Das Untertauchen von jüdischen Bewohnern während der Nazi-Zeit zur Rettung vor der Deportation war auch für ihre Helfer sehr riskant und muss als individuelle Widerstandhandlung gewertet werden. Im besetzten Polen stand darauf die Todesstrafe. Das Untertauchen einer Person in einem von Kriegswirtschaft geprägten Land wie Deutschland damals ist sehr schwer. Lebensmittel sind nicht auf dem freien Markt erhältlich sondern nur gegen Vorlage und ständiger Kontrolle von Lebensmittelkarten, die eine Bezugsberechtigung und deren Überprüfung voraussetzten. Das Mitsichführen von Gepäck kann bei Kontrollen sofort Verdacht auslösen, wenn jedoch das eigene Gepäck zurückgelassen wird, besteht die Gefahr es durch einen plötzlich notwendigen Wechsel des illegalen Übernachtungsplatzes zu verlieren. Der länger als übliche Aufenthalt in einer Gaststätte, Bibliothek oder einem Kino kann Nachfragen zur Identität auslösen. Das zufällige Zusammentreffen mit Personen, die vom Verschwinden wissen und die zugleich potentielle Unterstützer der Naziregierung sind, musste um allen Umständen vermieden werden. Dies alles war eine riesige Belastung. Die Gestapo versuchte sogar gezielt Spitzel in solche Netzwerke einzuschleusen.
 
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